Mietpreisbremse dringend notwendig
Die Mietpreisbremse gilt derzeit in Baden-Württemberg in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. So darf in Heilbronn, Neckarsulm und Güglingen die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens zehn Prozent übersteigen. Die Regel, dass dies für Neubauten nach dem Oktober 2014 nicht gilt, muss mindestens auf das Jahr 2020 verlegt oder ganz gestrichen werden.
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag mehr Mieterschutz versprochen. Dies muss zünftig umgesetzt werden, dazu gehört die Mietpreisbremse. Erst wenn deren Bedingungen klar sind, will die Landesregierung Baden-Württemberg entscheiden, ob und wie die Mietpreisbremse in unserem Land verlängert wird! Wir als Mieterbund Heilbronn-Franken fordern rasche positive Entscheidungen. Wir erwarten, dass noch in weiteren Gemeinden der Region um Heilbronn die massive Anspannung auf dem Wohnungsmarkt erkannt wird. Wir werden darauf achten, dass die heimische Politik unsere Anliegen unterstützen.
Am besten ist, ausreichend günstige Wohnungen zu erhalten und zu schaffen.