Neues aus Wohnungspolitik und Mietrecht
Mietpreisbremse dringend notwendig
Die Mietpreisbremse gilt derzeit in Baden-Württemberg in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. So darf in Heilbronn, Neckarsulm und Güglingen die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens zehn Prozent übersteigen. Die Regel, dass dies für Neubauten nach dem Oktober 2014 nicht gilt, muss mindestens auf das Jahr 2020 verlegt oder ganz gestrichen werden.
Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten:
Mieterschutz und Wohnungsbauförderung gleichzeitig voranbringen
Mieterbund fordert Verlängerung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten
Der Wohnungsbau stagniert seit Jahren. Jedes Jahr verliert der Markt mehr bezahlbare Wohnungen als neue entstehen. „Der Etat für den sozialen Wohnungsbau muss deutlich aufgestockt werden“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die aktuellen finanziellen Vereinbarungen von CDU/CSU und SPD.